Samstag, 7. März 2015

0,03 m²

Heute kommt der erste kleine Dämpfer im Baugenehmigungsverfahren bei der Stadt Radevormwald...

Laut Bebauungsplan darf das Dachgeschoss kein Vollgeschoss sein! Genau das haben wir groß und breit mit der Architektin Frau Haesner im Planungsgespräch diskutiert. Wir haben uns auf eine Kniestockwand von 1,50 m und eine Dachneigung von 32° geeinigt. Dies wurde schon pauschal zugesagt.

In der Dachflächenberechnung kam schliesslich heraus, dass die max. zulässige Fläche 65,47 m² nicht überschreiten darf. Es wurden in unserem Fall tatsächlich 65,50 m² errechnet (65,50 m² > 65,47 m²).

Das Dachgeschoss ist also Sage und Schreibe 0,03 m² zu groß und somit ein Vollgeschoss. Ist die Stadt zu kleinlich?Oder die Architektin zu risikofreudig? Hätte man das nicht im Vorfeld mit der zuständigen Stelle bei der Stadt klären können?

Zum ersten Mal in diesem Projekt sind wir enttäuscht und angefressen. Wir hoffen, dass wir jetzt schnell eine Klärung herbeiführen, damit das Baugenehmigungsverfahren nicht verzögert wird.

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